Verbesserung StBVV
Verbesserungen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Im Sommer diesen Jahres soll es zwei wesentliche Verbesserungen in der Steuerberatervergütungsverordnung geben.
- Erhöhung der Vergütungen
- Wegfall der persönlichen Unterschrift auf Rechnungen
Erhöhung bzw. Reform der Vergütungen
Mit den Zunehmenden Aufwendungen in den Kanzleien, soll eine Erhöhung der Steuerberatervergütungsverordnung im Raum stehen, die noch dieses Jahr umgesetzt werden soll. Betroffen sind davon diese Bereiche.
Tabellen | A bis D | Die volle Gebühr bei Gegenstandswerten soll um 13 % angehoben werden |
§13 | Zeitgebühr | Erhöhung von 70 auf 75 und Stundenstätze auf bis zu 150 |
§18.2 | Fahrkostenerstattung | Erhöhung von 0,30 auf 0,42 pro KM |
§18.3 | Tagegelder | Erhöhung der Tagegelder |
§25.1 | Gewinnermittlung | Erhöhung von 20/10 und 12.500 auf 30/10 und 17.500 |
§34.1 | Lohnkonten | Ersteinrichtung Lohnkonten von 16 auf 18 |
§34.2 | Lohnkonten | Führung Lohnkonten von 25 auf 28 |
Hinweis:
Wegfall der Tabelle E mit Verweis auf §40 StBVV und Angleichung an die Rechtsanwälte
Wegfall der persönlichen Unterschrift auf Rechnungen
Ein weiterer Teil der Verbesserung soll sein, dass im Zuge der Digitalisierung eine persönliche Unterschrift auf Rechnungen nicht mehr nötig sein wird, wenn der Mandant dazu schriftlich zugestimmt hat.
Damit wird der Weg endgültig frei gemacht, den Mandanten digitale Rechnungen per Mail oder in Portal bereit zu stellen. Es wird sich auch weiter dafür eingesetzt, als Verbesserung die Zustimmung vom Mandanten vollkommen fallen zu lassen.
Die Prüfung der Rechnungen durch die Steuerberaterin bzw. den Steuerberater bleibt aber davon unberührt.