Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt)
Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach beSt ist ein von der Bundessteuerberaterkammer für jede Steuerberaterin und jeden Steuerberater bereitgestelltes sicheres elektronisches Postfach. Es dient der digitalen Zustellung von Mitteilungen durch Gerichte, Behörden und Dritte und stellt einen rechtsverbindlichen Übermittlungsweg für die elektronische Kommunikation im Rechtsverkehr dar.
Wichtig: Das beSt ist nicht für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung über ELSTER vorgesehen.
Rechtliche Bedeutung und Nutzungspflichten
Mit der Einführung des beSt ist die elektronische Kommunikation für Steuerberater berufs und verfahrensrechtlich geregelt. Seit dem 01.01.2023 besteht eine passive Nutzungspflicht. Das bedeutet, eingehende Mitteilungen über das beSt müssen zur Kenntnis genommen werden. Die Einrichtungspflicht umfasst die Bereitstellung der technischen Voraussetzungen durch den Postfachinhaber. Eine aktive Nutzung für den Versand von Nachrichten ist möglich, setzt jedoch eine entsprechende Registrierung und Freischaltung durch die Steuerberaterkammer voraus.
Technische Voraussetzungen und Betrieb
Die Registrierung und Anmeldung zum beSt erfolgt nach postalischer Einladung über die von der Kammer bereitgestellten Portale. Für den Betrieb sind geeignete Authentifizierungsverfahren erforderlich, beispielsweise der neue Personalausweis mit eID Funktion in Verbindung mit der AusweisApp2 sowie unterstützte Lesegeräte oder der von der Kammer bereitgestellte beSt Client.Erst wenn das Postfach vollständig registriert und betriebsbereit eingerichtet ist, gelten die aktiven Nutzungsmöglichkeiten. Für einen sicheren und störungsfreien Betrieb müssen Hard und Software regelmäßig aktuell gehalten werden.